CTE - Technische Bauordnung

Technische Normen zur Gebäudeerrichtung in Spanien

Der Begriff Baugesetzbuch, als direkte Übersetzung des spanischen Begriffes über die neuen Normen im Bauwesen, lässt etwas Bedeutendes und Weittragendes in seiner Formulierung und Inhaltes ahnen. Spanien als Land einer alten traditionellen Baukunst, auch bekannt durch die wiederholenden Baubooms in den letzten Jahrzehnten, hat vor einigen Jahren begonnen, die unterschiedlichen nationalen Bauformen, die Geschwindigkeit des Bauwesens und vor allem die immer stärker werdenden Einflüsse ihrer europäischen Nachbarn im Bausektor Herr zu werden und eine gemeinsame Aussage in Qualität und Werthaltigkeit zu finden.

Die Resultate sind in dem neuen Baugesetz CTE - Codigo Tecnico de la Edificacion vereint und stellen den gesetzlichen technischen Rahmen der grundlegenden Qualitätsanforderungen für Gebäude und Instalationen dar, die auf dem Gesetz des LOE – Ley de Ordenacion de la Edificacion von 1999 aufbauen. Es handelt sich um Mindestanforderungen an die Gebäudequalität. Die nationalen Normen wurden zum Schutz der Baubeteiligten, zum Wohl der Gesellschaft und zum Schutz der Umwelt erlassen. In Spanien ist am 29.3.2006 und zuletzt am 31.03.2007 der CTE in Kraft getreten. Der CTE enthält grundlegende Vorschriften für das Gebiet der Gebäudeerrichtung.

Der CTE beabsichtigt, das vorherige und überholte Baugesetz von 1977 zu ersetzen und sich den europäischen Vorgaben und Baunormen anzupassen. Dieses stellte grundlegende Vorschriften zur Gebäudeerrichtung auf, die bei der Planung und dem Bau von Gebäuden zu beachten waren. Im Zuge der Weiterentwicklung der Bautechnologie in Europa und deren Dynamik im Export, sah sich Spanien veranlasst, die in Folge aufgeführten wesentlichen Normen und Regelungen auszuführen. Ziel ist es, elementare Maßstäbe in Bezug auf die Gebäudequalität sowie an die zu verwendenden Baumaterialien festzulegen.

Trotz aller Polemik und teilweisen sachlichen Widersprüchen in den diversen Bedingungen und Auflagen an den Bauunternehmer, Architekten und Bauherrn, besteht die allgemeine Einsicht und auch der Wunsch, sich an die neuen Baunormen und technischen Standards Spaniens und Europas anzupassen und dient der Förderung der Bauqualität.

Mit der CTE sollte ein strukturierter einheitlicher Gesetzestext geschaffen werden, der bereits in anderen europäischen Ländern vorhanden war. Zudem wurden im CTE auch europarechtliche Vorgaben, eingearbeitet. Gebäudetechnische Energiesparmaßnahmen waren beispielsweise europarechtliche Vorgaben. Es sollten zudem der europäische Binnenmarkt vorangetrieben und die Warenfreiheit bezüglich Bauprodukten gefördert werden.

In zwei große Abschnitte unterteilt sich der CTE. Einerseits werden im allgemeinen Abschnitt die grundsätzlichen Anforderungen an die baulichen Anlagen beschrieben und anderseits beinhaltet im zweiten Abschnitt die sogenannten "Documentos Básicos". Es werden Verfahren, technische Normen und Lösungsvorschläge vorgeschlagen, die von den Ausführenden durch eigene technische Lösungen ergänzt werden können. Durch den CTE werden nur Mindestanforderungen geregelt. Es bleibt hierbei den Regierungen der autonomen Gebietskörperschaften überlassen, im Rahmen ihrer Kompetenzen, diese Mindestanforderungen durch eigenständige Vorschriften zu verschärfen. Durch den CTE wurde ein eigenes Register geschaffen (Registro General CTE), in dem diese Verfahren zusammengefasst und veröffentlicht werden.

Allgemeiner Abschnitt - Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich des CTE umfasst alle Baumaßnahmen von Gebäuden im Bereich des privaten und öffentlichen Bausektors, sofern diese einer Baugenehmigung bedürfen.

Der CTE findet jedoch keine Anwendung auf bereits bestehende Gebäude, sowie auf Baumaßnahmen, deren Genehmigung vor Inkrafttreten der CTE beantragt wurde. Grundsätzlich sind damit alle zukünftigen Bauprojekte vom Anwendungsbereich des CTE erfasst. Bestehende Gebäude, die umgebaut, erweitert, renoviert oder saniert werden, unterliegen diesem ebenfalls. Auch im Falle der Nutzungsänderung eines Gebäudes finden die Regelungen des CTE Anwendung, selbst wenn mit der Änderung keine Baumaßnahmen verbunden sind.

Alle Bauträger, Bauunternehmer, Bauleiter, Lieferanten, Nutzer und Eigentümer, sind nunmehr dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des CTE bei der Bauplanung, den Bauarbeiten und der Instandhaltung des Gebäudes und seiner Anlagen eingehalten werden.

Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, die der CTE auferlegt, können entweder die technischen Maßnahmen angewendet werden, die in den "Documentos Básicos" im zweiten Teil des CTE aufgeführt werden oder aber alternative Lösungsvorschläge gesucht werden, sofern diese unter verantwortlicher Leitung des Architekten oder des Bauleiters entwickelt wurden. Für diesen Fall muss jedoch zuerst die Zustimmung des Bauträgers eingeholt werden, der zugleich jede alternative Umsetzung des CTE schriftlich festhalten muss, denn das zu planende Gebäude muss den Vorgaben der "Documentos Básicos" entsprechen.

Zweiter Abschnitt - "Documentos Básicos"

Die Mindestanforderungen im LOE werden nunmehr im neuen CTE durch die folgenden Vorschriften definiert.

• Gebäudestabilität.
• Brandschutzmaßnahmen.
• Sicherheitsvorkehrungen an baulichen Anlagen.
• Hygiene, Gesundheit und den Umweltschutz.
• Lärmschutzbestimmungen.
• Energiesparmaßnahmen.

1. Gebäudestabilität - SE

Der CTE stellt Mindestanforderungen an die Gebäudestabilität, die darin bestehen, dass das Gebäude ausreichende strukturelle Eigenschaften aufweist (Widerstandsfähigkeit und Stabilität), um allen möglichen und vorhersehbaren Einflüssen während der Bauphase und seines späteren Gebrauchs zu widerstehen.

2. Brandschutzmaßnahmen - SI

Die Anforderung sollen das Schadensrisiko der Benutzer eines Gebäudes aufgrund eines Feuers, das auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Die zu erfüllenden Brandschutzmaßnahmen betreffen sowohl den Innenbereich des Gebäudes, wie auch den Außenbereich. Alle baulichen Anlagen müssen hierbei technisch derart ausgestattet werden, dass Brände sofort erkannt, kontrolliert und gelöscht werden können. Maßnahmen zur Evakuierung der Personen, die sich im Gebäude aufhalten, müssen schon bei der Planung beachtet werden.

3. Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen - SU

Die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des CTE dienen dazu, zu verhindern, dass die Nutzer der Gebäude Schäden jeglicher Art dadurch erleiden. Die gesetzlichen Vorgaben bestehen z.b. darin, dass Stürze im Gebäude verhindert werden. Die Böden müssen dementsprechend beschaffen sein, dass man weder ausrutschen, noch stolpern kann oder an der Beweglichkeit gehindert wird. Das Gebäude soll über eine ausreichende Belichtung verfügen, um das Risiko von Verletzungen zu minimieren.
Es werden Anforderungen an die Stromversorgung bzw. die Stromleitungen gestellt, die verhindern sollen, dass die Nutzer eines Gebäudes einen Stromschlag durch unzureichende Isolation erleiden.

4. Hygiene, Gesundheit und des Umweltschutzes - HS

Der CTE verfolgt in Bezug auf die Hygiene, die Gesundheit und den Umweltschutz das Ziel, die Risiken, die für die Benutzer der Gebäude entstehen können auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Die übliche Nutzung des Gebäudes darf keine Beschwerden oder Krankheiten hervorrufen, wie zum Beispiel eine mögliche Verletzung der Nutzer, aber auch eine Schädigung der Umwelt. Konkret werden folgende Probleme behandelt: Schutz gegenüber Feuchtigkeit, die Sammlung und Entleerung des Abfalls, die Qualität der Luft innerhalb der baulichen Anlage und die Versorgung mit Wasser bzw. die Ableitung des Abwassers.

5. Lärmschutzbestimmungen - HR

Um die allgemein bekannten Lärmbelästigung NBE-CA-88 im Strassenverkehr, im Flugbereich, in der Gastonomie und in öffentlich Gebäuden wie z.B Aulas, zu verbessern, hat man zusätzliche Bestimmungen definiert. Diese sollen die Grundvoraussetzung der unbehinderten Sprachaustausch in allen öffentlchen Bereich garantieren und Lärmbelästigungen den europäischen Bestimmungen anpassen.

6. Energiesparmaßnahmen - HE

Das eigentliche Kernstück dieser Mindestanforderungen stellen die Regelungen über Energiesparmaßnahmen dar. Einerseits sollen die Bewohner und Nutzer von Gebäuden sparsam im Energieverbrauch sein. Andererseits soll das Gebäude aber auch so beschaffen sein, dass technische Mittel zur Nutzung erneuerbarer Energien zum Einsatz kommen. Diesbezüglich wird ab dem 29.9.2006 der Einbau von Solaranlagen obligatorisch sein:

a) Solarthermische Technologien zur Wassererwärmung

Im Allgemeinen haben alle Neubauten oder zu renovierenden Gebäude, abhängig vom Standort und ihrem Warmwasserverbrauch, ihr Warmwasser und/ oder ihr Schwimmbadwasser zu 30 bis 70 % mit dem Einsatz von solarthermischen Technologien, die auf Sonnenenergie basieren, sie speichern und umsetzen, zu beheizen. Diese Prozentzahlen stellen jedoch nur Mindestwerte dar, welche von den lokalen Behörden konkretisiert werden können.

b) Photovoltaik

Grosssupermärkte, Einkaufs- und Freizeitzentren, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude, Hotels und Pensionen, Krankenhäuser und Messehallen müssen zur eigenen Energieversorgung oder zur Netzeinspeisung technische Anlagen verwenden, die Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandeln Die Mindestgewinnung des Stromes muss bei 6,25 kWp liegen und der Stromumwandler muss hierbei eine Mindestkapazität von 5 kW erreichen.

Zusammenfassung

Einige wesentliche Konsequenzen für den Bausektor bringt das Inkrafttreten des CTE mit sich, da die Anforderungen an die baulichen Anlagen erhöht werden. Dies gilt sowohl für die Bauerrichtung als auch für die zu verwendenden Baustoffe. Eine Steigerung der Baukosten wird sicherlich bemerkbar werden. Durch die Anwendung der technischen Bauordnung werden gleichzeitig Innovationen im Bausektor gefördert, indem das CTE keine festen Vorgaben aufstellt, sondern auch offen für die Entwicklung eigener neuer Lösungsvorschläge ist. Dadurch soll auch gewährleistet werden, dass die Baumaßnahmen stets auf dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung sind.

Für die Erfüllung der Anforderungen des CTE sind nun alle am Bau beteiligten Personen verantwortlich, so dass davon auszugehen ist, dass dies zu der erforderlichen Qualitätssicherung führt.
Mit der Verabschiedung des CTE wurden letzten Endes die Vorschläge und Forderungen unterschiedlicher spanischer Interessensgruppen des Bausektors erfüllt und umgesetzt. Hierzu gehörte die APCE - Vereinigung der Bauträger und Unternehmer, die CSCAE - Architektenkammer und die CGATE - Bauleiterkammer. Durch die Beteilung dieser verschiedenen fachlichen Gruppierungen wurde ein Mindestmaß an Qualität gewährleistet und die im CTE gestellten Anforderungen vom Bausektor akzeptiert und umgesetzt.

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