Grundstückseigentümer – wollen sie wirklich verkaufen?

Die Voraussetzungen, um ein Grundstück gut und preisgerecht verkaufen zu können.

Die meisten Grundstückserwerber sind am Anfang des Parzellenkaufes und den vielen m2 bewachsenem Land noch sehr euphorisch und mit vielen Absichten beseelt. Doch nach einigen Monaten der Überlegung und der Begeisterung erlöschen die Aktivitäten meist. Nicht wenige begannen ihren neuen Status des Landeigentümers mit einer gründlichen Begehung, andere mit einem Picknick mit der Familie und wiederum die meisten mit einer Säuberung oder Rodung der Oberfläche, die teilsweise in einer Umgrenzung mit Zaun oder Mauer endete.

Die zweite Etappe der Eigentümer ist meistens für die Bauwilligen die Beplanung und die Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen bei der Gemeinde. Doch die meisten wissen nach einiger Zeit nicht so recht, ob sie wirklich das grosse Geld anfassen und ein Haus erstellen sollen, von dem sie gar nicht wissen, ob es sich auch so verkaufen lässt. So überlasst man es den Mutigen, die ihren Traum direkt verwirklichen wollen. Die Folge mag sein, dass man es zum Verkauf anbietet oder es kann auch sein, dass das Grundstück nach vielen Monaten oder sogar Jahren ohne Vision und Ziel „brachliegt“.

Um es gut verkaufen zu können, sollte man doch einige Grundbedingungen beherzigen. Die meisten Eigentümer lassen sich von den Immoblienagenturen zu leicht von einer hohen Verkaufserwartung überreden. Der Wert eines Grundstückes ist der Preis, den man aktuell auf dem Markt nach Abzug aller Kosten erzielen kann und nicht der gewünschte Preis. Zu Beginn des Verkaufes muss der Verkäufer den möglichen Wert durch Vergleichsobjekte in seiner Region vergleichen, um so eine möglichst eigene und objektive Einschätzung von Immoblienmaklern, sowie von fachkundigen Bekannten zu erhalten.

Empfehlenswert ist die Beauftragung eines Architekten, eine künsterlische Vorplanung auf dem Grundstück zu erstellen, mit dem Ziel, dem Kaufinteressenten eine möglichst nahe Vorstellung der Bebauung und der möglichen Flächen vorzustellen. Es ist nicht nur die Summe aller m2 Land, die verkauft werden, sondern die Darstellung des Lebenmittelpunktes gegenüber eines neuen Eigentümers. Dass man dazu ein Grundstück benötigt, ist offensichtlich, - doch man verkauft in erster Linie die Vision mit dem Blick von und auf dieses Grundstück.

Neben den juristischen und wirtschaftlichen Verkaufsvoraussetzungen sollte man sich das aktuelle Baurecht der Gemeinde vorlegen lassen, um die Grösse einer möglich Bebauung und die kritischen Punkte zu erfahren.
Desweiteren ist ebenso eine korrekte Aussage über die Grundstücksgrösse und deren Grenzziehung mit Punkten auf dem Grundstück zu erbringen. Hierzu gehört eine schriftliche Vereinbarung mit allen Nachbarn, die durch einen Vermessungsplan neben der Escritura die eindeutige Darstellung der Flächen dokumentiert. Fast alle Grundstücke besitzen in der Wirklichkeit geringfügige Abweichungen gegenüber der Escritura. Doch was für den einen unerheblich ist, kann für den anderen von Bedeutung werden, spätestens wenn das neu geplante Haus genau eingemessen werden muss.

Überraschen Sie den Kaufinteressenten mit einer kleinen Broschüre mit allen wichtigen Daten und eventuell ehemaligen Bebauungsskizzen. Der einmal ernsthaft Kaufwillige soll von Anfang an fühlen, dass ihm ein gutes Produkt verkauft werden soll. Durch eine gute Präsentation und die professionelle Vorbereitung haben die Rechtsanwälte und Architekten, die die Kaufoptionen vorab prüfen, einen schnellen und guten Einblick. Die Möglichkeit sich von den anderen Verkaufswilligen durch eine gezielte Vorbereitung abzusetzen, ist in der Regel im Moment nicht schwierig.
Die Immoblienfachleute sollten entweder die ihnen angebotenen Objekte bei mangelhafter Darstellung der notwendigen Unterlagen ablehnen oder bevor dieses in den Verkauf geht, mit dem Verkäufer die kritischen Punkte gemeinsam erarbeiten.

Sowohl Rechtsanwälte als auch Architekten stehen den Verkäufern gerne zur Verfügung, die Voraussetzungen mit zu erarbeiten, um später einen reibungslosen Verkauf zu verwirklichen. Nicht selten bekommt der Eigentümer wieder Interesse sich vielleicht doch zu der Gruppe der Bauwilligen zu gesellen. Oder man schwimmt wie das Fettauge auf der Suppe mit und verkauft seine Grundstücke wie im Moment zu einer nie da gewesene Preisvorstellung.

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